Nirgends ist der Fachkräftemangel so präsent wie in den Pflegeberufen. Die Jobs sind hart, anspruchsvoll und leider noch nicht gut genug bezahlt. Die Arbeit in der Pflege gilt daher unter Deutschen als nicht sehr attraktiv. Das führt zu einem enormen Fachkräfte-Engpass.
Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge könnte sich in Deutschland der Bedarf an Pflegekräften bis zum Jahr 2049 insgesamt auf rund 2,15 Millionen belaufen. Laut Prognose würden dann zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen. Die Lösung: Pflegekräfte aus dem Ausland. Nicht selten sind diese Fachkräfte in ihrem Land arbeitslos - werden in Deutschland aber dringend gebraucht. Ein Win-Win-Situation für beide Seiten?
Fakt ist: Ohne das Personal aus anderen Ländern könnte oft nicht die benötigte Pflege gewährleistet werden. Daher werden Pflegerinnen und Pfleger aus Polen, Serbien und Co. mit Kusshand genommen. Selbst wenn das zunächst einen größeren Aufwand bei der Zulassung und Einarbeitung bedeutet.
Grundsätzlich genießen Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz Arbeitnehmerfreizügigkeit. Heißt: Pflegefachkräfte aus diesen Ländern können ohne besondere Genehmigung in Deutschland arbeiten. Hier gibt es keine Probleme beider Zulassung.
Pflegefachkräfte mit anderen Staatsangehörigkeiten benötigen dagegen einen Aufenthaltstitel. Meist ist außerdem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese wird erteilt, sofern die Fachkraft in ihrem erlernten Pflegeberuf arbeitet bzw. ihren erlernten Pflegeberuf in Deutschland anerkennen lässt. Auch ist es möglich, dass Auszubildende aus Drittländern in Deutschland eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf absolvieren. In diesen Fällen stimmt die Bundesagentur für Arbeit einer Beschäftigung meist zu.
Ob im Altenheim oder in der Klinik - dort, wo Pflegepersonal benötigt wird, werden die Fachkräfte aus dem Ausland gerne angestellt. Auch wenn die Anfangszeit meist kompliziert ist. Die Probleme:
All das nehmen die Pflegeheime und Kliniken aber gerne in Kauf. Vielerorts wüsste man sonst nicht, wie man den Bedarf an Pflegefachkräften decken sollte.
Wer etwa seine Eltern oder sein gehandicaptes Kind Zuhause durch eine Pflegekraft betreuen lassen möchte oder muss, findet meist eine Pflegekraft aus dem Ausland. Damit diese legal beschäftigt werden kann, muss die Pflegekraft allerdings angestellt werden. Die Familie der pflegebedürftigen Person, oder die pflegebedürftige Person selbst, wird dann zum Arbeitgeber. Auf diese Weise ist eine legale Beschäftigung der Pflegekraft garantiert.
Alternativ besteht die Möglichkeit, über eine Vermittlungsagentur ein ausländisches Unternehmen zu beauftragen. Bei dieser Variante wird ein ausländisches Unternehmen für die Pflegesuchenden tätig und entsendet dann eine bei ihm angestellte Pflegekraft. In diesem Fall ist das ausländische Unternehmen der Arbeitgeber. Es kümmert sich um den Arbeitsvertrag, die Auszahlung des Gehalts und das Abführen von entsprechenden Abgaben. Die Vermittlung erfolgt in der Regel über eine deutsche private Vermittlungsagentur.
Der Bundesregierung ist der Fachkräftemangel in der Pflege durchaus bewusst. Die Politik entwickelt daher entsprechende Anwerbestrategien. Vor allen Dingen junge und gutausgebildete Menschen seien gefragt. Mitte 2023 streckte die Bundesregierung unter anderem ihre Fühler nach Pflegekräften aus Brasilien aus.
Und auch 2024 geht die Fachkräfteoffensive für mehr Pflegekräfte aus dem Ausland weiter. So setzen etwa die Landesregierung Baden-Württemberg und die Bundesagentur für Arbeit ihr Kooperationsprojekt Triple Win aus dem Jahr 2023 auch 2024 fort. Im Rahmen des Projekts werden dieses Jahr eine Millionen Euro bereitgestellt, um die Kosten für Sprachunterricht für die ausländischen Fachkräften zu decken
Das Land übernimmt die Kosten des Spracherwerbs mit bis zu 3.000 Euro pro Pflegefachkraft. Mit diesem Vorgehen soll der Anreiz geschaffen werden, ausländische Pflegekräfte einzustellen und im Sinne des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu handeln.
Mit entsprechender Gesetzgebung möchte die Bundesregierung dem Fachkräftemangel - nicht nur in der Pflege - entgegenwirken. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde am 7. Juli 2023 im Bundesrat beschlossen. Mit dem Gesetz soll es Fachkräften aus dem Ausland möglich sein, schneller und unbürokratischer in Deutschland zu arbeiten.
Das Gesetz sieht vor, dass Fachkräfte mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss als Arbeitskraft einwandern dürfen. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden.
Neu ist zudem die Chancenkarte, die die Arbeitssuche für Personen in Deutschland erleichtern soll. Damit können Arbeitssuchende auch ohne langwieriges Anerkennungsverfahren in Deutschland arbeiten.
Weitere Informationen und praktische Hilfe beim Thema Einbürgerung finden Sie auch in folgendem Ratgeber-Artikel bei den Kollegen von PassExperten:
=> Ratgeber Chancenkarte - PassExperten.de